Schweinegrippe-Impfung |
Dienstag, den 06. Oktober 2009 um 00:00 Uhr |
Im Internet ist ein englischsprachiger Beipackzettel eines Schweinegrippe-Impfstoffes aufgetaucht, der eine ganze Reihe von Nebenwirkungen auflistet. Die Informationen des Beipackzettels sind auf den September 2009 datiert, damit also aktuellster Stand der Information, und beziehen sich auf den sogenannten Influenza A (H1N1) 2009 Monovalent Impfstoff, der von dem Pharmaunternehmen Novartis produziert wird. Unter den möglichen Nebenwirkungen und Gesundheitsschäden werden unter anderem Schüttelfrost, Fieber, Müdigkeit, Asthenie, Gesichtsödeme, Vaskulitis, Herz-Kreislaufstörungen, Verdauungsstörungen, Durchfall, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Blut- und Lymphstörungen, Ohnmachtsanfälle, Paralyse, Gehirnschäden, Lähmungen (Guillain-Barre Syndrom), anaphylaktischer Schock bis hin zum Tod genannt. Die möglichen Folgeerscheinungen werden von den sogenannten "Hilfsstoffen" (Adjuvanzien) in dem Impfstoff verursacht. Dabei handelt es sich überwiegend um giftige Schwermetallverbindungen aus Quecksilber oder Aluminium, sowie neuerdings auch um noch toxischere Emulsionen aus Nanopartikeln. Deutschland hat bislang 50 Millionen Impfdosen bei der Pharmafirma GlaxoSmithKline (GSK) bestellt. Hintergrund ist die Behauptung des Pentagons (bzw. der WHO) von der Existenz eines sogenannten Schweinegrippe-Virus und der damit legitimierten Planung einer weltweiten Pandemie, inklusive eines lukrativen Massenimpfprogramms. Ein empirisch-reproduzierbarer Nachweis des behaupteten H1N1-Virus, welches die sog. "Schweinegrippe" verursachen soll, existiert jedoch bis heute noch nicht. Das deutsche Seuchenschutzgesetz verlangt jedoch als rechtliche Grundlage weitreichender Eingriffe in die grundgesetzlich verankerte körperliche Unversehrtheit, wie sie etwa durch Impfungen erfolgen, zwingend einen solchen direkten Nachweis des behaupteten pathogenen Erregers. Nach derzeitigem Forschungsstand sind therapeutische Maßnahme wie Impfungen im strafrechtlichen Sinne als Körperverletzung zu werten.
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