Schweinegrippe-Impfung Drucken

Eine obskure Mischung aus Aktionismus und Verhinderung von Panik betreibt derzeit der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), der Bund und Länder aufforderte, unverzüglich die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für die Impfungen gegen die Schweinegrippe zu treffen. Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Verordnungsentwurf, der dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) eine zentrale, koordinierende Funktion zuweist, fehlten laut DStGB jedoch konkrete Konzepte und insbesondere die Klärung der Kostenfrage. Das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, geht davon aus, "dass flächendeckend in den meisten Gesundheitsämtern die Übernahme der kompletten Impfleistung ohne Kostenerstattung durch den ÖGD nicht möglich sein wird". Dem DStGB zufolge "müssen die Impfkosten durch die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden".

Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums gab derweil an, dass sich das Kabinett in einer Woche mit dem Verordnungsentwurf befassen werde. Zuvor hätte es eine Anhörung von Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen, der Ärzte und anderer an der geplanten Schweinegrippe-Pandemie beteiligten Organisationen gegeben. Das Ziel der Bundesgesundheitsministerin sei es, dass jeder, der geimpft werden wolle, auch geimpft werden könne. Die gesetzlichen Krankenkassen wehren sich jedoch derzeit gegen die Finanzierung der anfallenden Kosten.

Der sich derzeit in der Entwicklung befindende Pandemie-Impfstoff der Firma GlaxoSmithKline (GSK), wird voraussichtlich wie alle bisherigen Pandemie-Impfstoffe in Europa auch, als sogenannte "Adjuvanzien" oder "Wirkverstärker" Schwermetallverbindungen wie Quecksilber oder Aluminium und neuerdings auch Konzentrate aus Nano-Partikeln enthalten, deren Wirkung hoch toxisch ist und durch die Implantation direkt in die Blutbahn durch das Impfen massive Gewebeschäden im gesamten Organismus verursachen kann. Besonders gefährdet sind Nerven- und Muskelzellen.

Ein empirisch-reproduzierbarer Nachweis des behaupteten H1N1-Virus, welches die sog. "Schweinegrippe" verursachen soll, wie es das Seuchenschutzgesetz als rechtliche Grundlage weitreichender Eingriffe in die grundgesetzlich verankerte körperliche Unversehrtheit, wie sie etwa durch Impfungen erfolgen, verlangt, ist bis heute nicht erfolgt. Die von offiziellen Stellen stets behauptete Harmlosigkeit der Implantation von Schwermetallen oder Nanopartikeln direkt in die Blutbahn konnte bislang ebenfalls nicht belegt werden.