Hartz IV * Verfassungsbeschwerden zurück gewiesen * Landtagswahlen * NATO-Krieg in Libyen Drucken
Geschrieben von: Baraka   
Freitag, den 09. September 2011 um 20:34 Uhr
  •    Hartz IV: Regelleistungen decken Stromkosten nicht ab

"[...] Bei den Stromkosten findet eine massive Unterdeckung statt. Die Folge: Hartz IV Bezieher müssen mehr für Energiekosten ausgeben, als in den Regelleistungen vorgesehen sind. Das ergab eine repräsentative Studie der Gemeinnützigen Gesellschaft für Verbraucher und Sozialberatung (GVS). Die Gefahr durch der Verschuldung ist aufgrund der Unterdeckung der Stromkosten besonders hoch, wie der Bund der Energiekunden mahnte. [...]"

Der gesamte Bericht auf gegen-hartz.de: Hartz IV reicht nicht für Stromkosten

 

 

  •    Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerden zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch drei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen deutsche und europäische Rechtsakte sowie weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Griechenland-Hilfe und dem Euro-Rettungsschirm richten. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz und das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz) nicht das Wahlrecht aus Art. 38 Abs. 1 GG verletzen.

Der Deutsche Bundestag habe durch die Verabschiedung dieser Gesetze weder sein Budgetrecht noch die Haushaltsautonomie zukünftiger Bundestage in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise beeinträchtigt. Zur Gewährleistung der parlamentarischen Haushaltsautonomie bedürfe es jedoch einer verfassungskonformen Auslegung dieser Regelung dahingehend, dass die Bundesregierung grundsätzlich verpflichtet ist, vor Übernahme von Gewährleistungen jeweils die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen. Da die Bestimmung von Gewährleistungen zugunsten eines Mitgliedsstaates der einvernehmlichen Billigung der Staaten des Euro-Währungsgebiets bedürfe, sei damit ein bestimmender Einfluss der Bundesregierung gesichert.


Kommentar: Das Bundesverfassungsgericht hat sich spätestens mit diesem Urteil selbst abgeschafft und der EU-Diktatur unterworfen. Das Urteil trägt Züge einer Farce. Es erklärt das Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz praktisch für verfassungswidrig, ändert dann aber einfach die Auslegungsbedingungen, nach denen es dann als verfassungskonform bewertet werden kann.

Diese Verfassungskonformität besteht in der politischen Praxis schlicht und einfach darin, dass die jeweilige Bundesregierung, sowie der Bundestag bzw. dessen Haushaltsausschuss die Beschlüsse im Rahmen des ESM, also die Übernahme von Gewährleistungen abnicken dürfen. Das freiwillige Abnicken wird also als politisch autonomes Handeln uminterpretiert und verfassungsrechtlich höchstrichterlich verankert.

In der manipulativen Dialektik der Verfassungsrichter (eigentlich: Verfassungsbrecher) klingt dies dann so, als ob das Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz verfassungskonform sei, weil eben der Einfluss des Deutschen Bundestages auf den Staatshaushalt gewahrt wäre. Ein anderes Urteil als ein solches war kaum zu erwarten: Sämtliche Verfassungsrichter sind direkt oder indirekt an die konventionellen, bürgerlichen Parteien, die den gegenwärtigen parlamentarisch-ministerialbürokratischen Obrigkeitsstaat beherrschen, gebunden.

Eine effektive, wirkliche Gewaltenteilung gibt es damit nicht. Der gegenwärtige Zustand des Verfassungsgerichtes mit seinen dem Parteienstaat entstammenden Richtern, die sich der Wirtschafts- und Europapolitik der Exekutive unterwerfen, ist damit ironischerweise selbst verfassungsfeindlich. Die Souveränität der Haushaltspolitik selbst verkommt ebenfalls zur völligen Farce. Die eigentliche, rechtliche Hoheit über den deutschen Haushalt bekommt nun der ESM.

 

 

 

 

Mehr zum Thema Wahlen sowie richtige und falsche Demokratie (im Sinne eines aufklärerischen Freiheits- und Politikverständnisses):


  •    Echte Demokratie - „Weil Parteien keine Wahl sind“

 



 

  •    Parteienstaat ist verfassungsfeindlich

"[...] «Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit», heisst es im deutschen Grundgesetz. So gesehen ist die politische Realität Verfassungsbruch, denn von «Mitwirkung» kann keine Rede sein. Die Parteien haben ein Monopol auf politische Gestaltung. Genauer gesagt: die fünf im Bundestag vertretenen Parteien. Die anderen scheitern regelmässig an der 5-Prozent-Hürde. [...] In der Praxis heißt das: Unabhängige Kandidaten sind chancenlos. Und mehr noch: Die Bürger haben fast keinen Einfluss darauf, welche Personen aus den Parteien in den Bundestag kommen. Nur der Einzug der prominenten Führungsriege ins Parlament ist für die Wähler kalkulierbar. Darüber hinaus kommt die Zusammensetzung des Hohen Hauses jedoch über die Bürger wie ein unabwendbarer Schicksalsschlag. [...]"

Der gesamte Text auf Hinter den Schlagzeilen: Demokratie ohne Bürger


 

  •    Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern

Bei den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern stellen erneut die Nichtwähler die inoffiziell stärkste „Fraktion“. Die Wahlbeteiligung lag bei 51,4 Prozent und war damit im Vergleich zur Landtagswahl 2006 noch einmal um 0,6 Prozentpunkte gefallen. Ungültig waren 3,8 Prozent der Wählerstimmen. Unter den abgegebenen und gültigen Wählerstimmen erreichte die SPD das beste Ergebnis. Die sogenannten „Sozialdemokraten“ erhielten 35,7 Prozent der Zweitstimmen.

Die CDU verlor und erhielt 23,1 Prozent. Die Linke erhielt 18,4 Prozent. Die Grünen zogen mit 8,4 Prozent neu in den Landtag ein. Auch der NPD gelang mit 6 Prozent der Einzug in den Landtag. Hochkant rausgeflogen ist dagegen die FDP, die mit 2,7 Prozent deutlich an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert und sich bei den „sonstigen“ einreiht. Keine Rolle spielen die Piraten, die lediglich 1,9 Prozent der Zweitstimmen bekamen. Somit dominieren weiterhin die konventionellen Parteien das Abstimmungsverhalten der Bevölkerung.

Das Wahlergebnis ist vorläufig. Nicht mitgezählt wurde der Wahlkreis 33 auf Rügen. Dort findet am 18. September 2011 eine Nachwahl statt. Das inoffizielle, nicht veröffentlichte Wahlergebnis, das die Nichtwähler und damit die gesamte Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns mitberücksichtigt, sieht folgendermaßen aus (absolute Zahlen in Klammern) - Nichtwähler: 48,6 Prozent (660.106), SPD: 17,7 Prozent (239.745), CDU: 11,4 Prozent (155.084), Linke: 9,1 Prozent (123.502),Grüne: 4,2 Prozent (56.438), NPD: 3 Prozent (40.075), FDP: 1,4 Prozent (18.428), ungültige Stimmen: 1,9 Prozent (26.164).

 

Kommentar:

Der übliche und notwendige Hinweis darf an dieser Stelle nicht fehlen, dass entgegen liberaler, parteienstaatlicher Propaganda und Gehirnwäsche an Wahlen nichts demokratisch ist. Erst recht nicht bei solchen Wahlergebnissen, bei denen sich knapp die Hälfte der Wahlberechtigten der Stimme enthält, bzw. sie buchstäblich behält, anstatt sie abzugeben und sich damit selbst zu entmündigen und einer damit scheinlegitimierten politischen Obrigkeit zu unterwerfen. Eine deutliche Mehrheit hat damit dem liberalen Parteienstaat erneut eine deutliche Absage erteilt.

Eine demokratische Legitimation der sozialdemokratischen Verbrecherbande, wie auch aller anderen Parteien lässt sich daraus also in keiner Weise ableiten. Auch nicht, wenn man das pervertierte Demokratie-Verständnis des Liberalismus zugrunde legt, demgemäß der Wille von Mehrheiten über Minderheiten bestimme, und dieser Wille sich durch das Wählen vorgegebener Parteien, Parteiprogramme, Politiker und politischer Ideologien abbilde. Mit einem echten, aufgeklärten Demokratie- und Freiheitsverständnis hat dies freilich nichts zu tun.

 


  •    Abschaffung der Parteien

"[...] sobald Parteien existieren, gesellt sich zu dem eigentlichen Zweck von Politik – das Streben nach Gerechtigkeit und dem Guten – noch ein zweiter Zweck hinzu oder setzt sich sogar ganz an dessen Stelle: das Wachstum der Partei. [...] Die strategischen Erwägungen des Wohls der Partei stehen also dem wirklichen Suchen nach der Wahrheit entgegen. Wenn aber der Eintritt in eine Partei der einzige Weg ist, wie man „wirksam am öffentlichen Leben teilnehmen“ kann (weil zum Beispiel alle einflussreichen Positionen nur über Parteienkandidaturen erreicht werden können), ist der Widerspruch perfekt: Menschen, die die Wahrheit und die Gerechtigkeit über das Parteieninteresse stellen, haben kaum Chancen, Bundeskanzlerin zu werden – nicht, weil sie nicht gewählt werden würden, sondern weil sie gar nicht kandidieren könnten. [...]"

Der gesamte Beitrag auf antjeschrupp.com: Simone Weils Plädoyer für die Abschaffung der politischen Parteien



  •    Homöopathie boomt

Nach Angaben des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) verschreiben drei von vier niedergelassenen Allgemeinärzten und Internisten gelegentlich bis sehr oft homöopathische Arzneimittel. Laut einer Allensbach-Studie zur Homöopathie aus dem Jahre 2009 sind sie auch bei den Patienten sehr beliebt, so der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. in einer Pressemitteilung. Der Grund dafür liegt darin, dass homöopathische Arzneimittel kaum Nebenwirkungen haben und bei vielen Beschwerden als sehr wirkungsvoll gelten. Gleichzeitig seien sie kostengünstig und belasteten die Gemeinschaft der Versicherten nicht. Sie machten lediglich 0,003 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen aus.


 

  •    Kardiologen weisen AOK-Studie zurück

Aus einer vom AOK Bundesverband in Auftrag gegebenen Online-Befragung, die als Studie präsentiert wird, glaubt man ableiten zu könnnen, dass insbesondere Fachärzte von ihren 52 Wochenarbeitsstunden zu wenige für Kassenpatienten aufwenden. Befragt wurden insgesamt 322 Haus- und Fachärzte, darunter 17 fachärztliche Internisten (Nephrologen, Diabetologen, Angiologen und Kardiologen). Bereits im Juli war im Spiegel zu lesen, dass gesetzlich Versicherte deutlich länger auf einen Termin beim Facharzt warten müssten als Privatpatienten, wobei es am schwierigsten sei, "zu einem Kardiologen durchzudringen. Dort müssen Kassenpatienten im Schnitt rund 71 Tage warten, Privatpatienten 19."

Dies habe wiederum eine Umfrage der AOK Rheinland/Hamburg ergeben. Der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK) weist dies als unrichtige und diffamierende Unterstellungen zurück. In Wahrheit litten die Ärzte genauso unter der unerträglichen Situation, so Dr. Heribert Brück, Pressesprecher des BNK in einer Stellungnahme. Ärzte arbeiteten zum Teil mehr als Hälfte ihrer Arbeitszeit unbezahlt, um das System überhaupt noch am Laufen zu halten. Alle Patienten, die nach Einschätzung des Hausarztes kurzfristig einen Termin benötigen, würden diesen unabhängig von ihrem Versicherungsstatus auch erhalten.

Schulmedizin – und was gibt es sonst noch? Die Fünf Biologischen Naturgesetze - was "Krankheit" wirklich ist:

 

 

  •    NATO-Krieg in Libyen

"[...] Die NATO setzt unterdessen ihre Bombenangriffe auf Libyen fort. Während westliche Medien eifrig den Eindruck verbreiten, der »Nationale Übergangsrat« habe die Lage in dem nordafrikanischen Land praktisch vollständig unter Kontrolle, verteidigte NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen der Nachrichtenagentur Reuters zufolge die Fortsetzung des Luftkriegs [...]. In Caracas hat Venezuelas Präsident Hugo Chávez das Vorgehen der Militärallianz in Libyen erneut als »Barbarei« verurteilt. [...] In Afrika und Südamerika lagerten 40 Prozent der weltweiten Erdölreserven, »daher das militärische Interesse der USA und Europas an diesem Gebiet«, so Chávez. [...]"

Der gesamte Artikel auf jungeWelt: Barbarei geht weiter