Hartz IV * Stuttgart 21 * Bundesbehörden Drucken
Geschrieben von: Baraka   
Montag, den 07. Februar 2011 um 16:40 Uhr
  •    Höhere Regelsätze gefordert

Der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Wolfgang Stadler hat von den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss über die künftigen Regelbedarfe für Hartz IV-Empfänger deutliche Verbesserungen für die Betroffenen gefordert.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber klare Vorgaben gemacht, allen Hilfebedürftigen ein menschenwürdiges Existenzminimum zu garantieren, ihre realen Bedarfe zu decken und die Regelleistungen transparent und ohne willkürliche und unsachgemäße methodische Eingriffe abzuleiten”, so Stadler. Ebenso müssten die Leistungen für Asylbewerber transparent und nachvollziehbar berechnet werden.

Aus Sicht des AWO Bundesverbandes dürfen die neuen Regelsätze nicht durch fragwürdige Eingriffe in die Berechnungsmethode klein gerechnet werden. “Insgesamt müssen die Sätze spürbar steigen“, so Stadler. “Ebenso brauchen wir endlich den Durchbruch bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen.” Hier müsse die Jugendhilfe in die Verantwortung kommen und durch Investitionen in die Lage versetzt werden, für alle Kinder und Jugendliche qualitativ gute Angebote und Leistungen zu organisieren.

Der AWO Bundesvorsitzende Stadler appelliert im Zuge des Vermittlungsverfahrens daran, die geplante Anrechnung von Aufwandspauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten von Hartz IV-Empfängern nicht umzusetzen. Sollte Hartz IV Empfängern künftig die Anerkennung ihres Einsatzes und Aufwands für freiwilliges ehrenamtliches Engagement verwehrt bleiben, sei damit zu rechnen, dass sie sich vom Engagement zurückziehen. “Wenn die schwarz-gelbe Bundestagsmehrheit ihre Engagementpolitik ernst nimmt, kann sie dies nicht wollen” betont Stadler.

Die AWO fordert weiterhin einen gesetzlichen Mindestlohn und verbindliche branchenspezifische Lohnuntergrenzen. Es kann zugleich nicht oft genug daran erinnert werden, dass die Koalition in den vergangenen Monaten massive Kürzungen im Sozialbereich vorgenommen hat. Etwa durch die Streichung des Elterngeldes für Hartz IV-Empfänger und den Rentenbeiträgen für Langzeitarbeitslose sowie die Kürzungen der Mittel für eine aktive Arbeitsmarktpolitik.



  •    Bundestag und Vermittlungsausschuss ignorieren UN-Behindertenrechtskonvention

Der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Ilja Seifert, macht auf weitere massive Grund- und Menschenrechtsverstöße bei den Hartz IV-Regelungen aufmerksam. So hätten bereits im Dezember der Bundestag und während der aktuellen Verhandlungen um eine Reform des Hartz IV-Gesetzes auch der damit befasste Vermittlungsausschuss des Bundestages die UN-Behindertenrechtskonvention ignoriert.

"Erwachsenen Menschen mit Behinderungen, die bei ihren Eltern leben, die Grundsicherung mit der Hartz-IV-Reform um 68 Euro zu kürzen, ist an sich schon ein Skandal", so Seifert. "Darüber aber im Vermittlungsausschuss nicht einmal reden zu wollen - trotz Protesten der Betroffenen - belegt die Ignoranz der CDU/CSU-FDP-Koalition, aber auch von Grünen und SPD."

Seifert weiter: "Die mit der Einführung einer Regelbedarfsstufe 3 verbundene Kürzung der Grundsicherung ist ein Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die ausdrücklich nicht nur ein menschenwürdiges Existenzminimum, sondern volle Teilhabe und selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen zu verbindlichen Leitbildern erklärt. Die Linke hatte deswegen bereits zur 2. Lesung der Hartz-IV-Reform im Bundestag einen Änderungsantrag eingebracht.

Dieser Antrag wurde in namentlicher Abstimmung am 3. Dezember 2010 mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Ich fordere alle Mitglieder des Vermittlungsausschusses auf, dieses Problem endlich auf die Tagesordnung zu setzen und eine Lösung im Interesse der betroffenen Menschen mit Behinderungen zu finden."


 

  •    Stuttgart 21 - Baumaßnahmen

Am Montag hat die Deutsche Bahn in einer Pressekonferenz verkündet, dass im Rahmen des Bahnprojektes Stuttgart 21 ab Dienstag 16 Bäume aus dem Stuttgarter Schlossgarten in verschiedene Stuttgarter Stadtteile umgepflanzt werden sollen. Nach Informationen der Parkschützer sei derzeit für Dienstag, ab 01:30 Uhr, ein größerer Polizeieinsatz geplant.

Dieser solle ziemlich sicher den Kurt-Georg-Kiesinger-Platz zum Ziel haben. Von dort aus sollen die Bäume umgepflanzt werden. Die Parkschützer kündigten an, dass verschiedene Gruppen vor Ort versuchen werden, die Baumverpflanzungen zu unterbinden.


 

  •    Einseitiges TV-Duell

Gegner des Bahnhofsprojektes kritisieren das geplante TV-Duell des SWR zur Landtagswahl in Baden-Württemberg im März diesen Jahres. An diesem sollen nur Noch-Ministerpräsident Mappus und SPD-Herausforderer Schmid teilnehmen. Beide Parteien unterstützten das Milliardenprojekt. Die Kritik an diesem, und damit auch die Meinung eines großen Teil der Menschen im Land würde somit völlig unter den Tisch fallen. Stuttgart 21-Gegner werden daher zum Protest gegenüber dem SWR aufgefordert.



  •    Stuttgart 21: Landesregierung ignoriert Schlichterspruch

Der gemeinnützige Fahrgastverband PRO BAHN fordert angesichts einer möglichen erneuten Unruhe um das Vorhaben Stuttgart 21 die Landesregierung Baden-Württembergs dazu auf, keine weitere Eskalation um das Prestigeprojekt zu provozieren.

Im Rahmen der von Dr. Heiner Geißler geführten Schlichtung wurde ein so genannter Stresstest vereinbart, der die Leistungsfähigkeit des geplanten Tiefbahnhofs garantieren sollte. Dieser  Stresstest hätte zum ersten Mal eine unabhängige und objektive Bewertung von Stuttgart 21 ermöglicht und wurde daher vom Fahrgastverband PRO BAHN begrüßt.

Allerdings wurde dieser Schlichterspruch durch die Deutsche Bahn AG und die Landesregierung Baden-Württembergs unter Stefan Mappus einseitig aufgekündigt: Zum einen möchte die Deutsche Bahn AG den Stresstest selbst durchführen und hält sich hierdurch jegliche Art der Manipulation offen - schon in der Schlichtung wurde der Hang der Deutschen Bahn AG zur Faktenschönung überdeutlich.

Zum anderen gehen die Bauarbeiten und Auftragsvergaben ungehindert weiter, noch ehe überhaupt die Ergebnisse des Stresstests vorliegen. Die für die nächsten Tage angekündigten Baumfäll- und Versetzungsarbeiten finden genau aus diesem Grund in der Mehrheit der Bevölkerung Stuttgarts keine Akzeptanz. Diese Arbeiten stehen außerhalb des Schlichterspruchs und unterstehen keiner Friedenspflicht.

Die Mehrheit der Stuttgarterinnen und Stuttgarter ist nach wie vor gegen das Immobilien- und Bahnhofsprojekt, welches nach jetzigem Stand für Stuttgart und das komplette deutsche Schienennetz mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringt. Es ist legitim, dass die Menschen die Zukunftschancen ihrer Kinder bewahren möchten. Auch der Fahrgastverband PRO BAHN fordert einen sofortigen und uneingeschränkten Baustopp für Stuttgart 21.

Des Weiteren muss von weiteren Auftragsvergaben so lange abgesehen werden, bis die Ergebnisse des Stresstests vorliegen. Der Stresstest selbst muss durch eine unabhängige Institution erfolgen und darf nicht im Hause Deutsche Bahn AG durchgeführt werden. Nach den Ergebnissen des Stresstests muss nochmals die Abwägung zwischen den gleichberechtigten Optionen Stuttgart 21 und Kopfbahnhof 21 erfolgen.


 

  •    Leiharbeiter in Bundesbehörden

Medienberichten zufolge hat sich die Zahl der Leiharbeiter in Bundesbehörden in den vergangenen zwei Jahren mehr als verdoppelt. Von 771 Leiharbeitern im Jahr 2008 sei die Zahl im vergangenen Jahr auf 1593 angestiegen. Die sei ein Anstieg um 18,6 Prozent. Die meisten Leiharbeiter habe das Bundesverteidigungsministerium und die untergeordneten Behörden eingesetzt.

Die Zahl der geliehenen Beschäftigten sei dort um fast 30 Prozent von 1.060 auf 1.381 im Jahr 2010. Linken-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann nannte dies einen Skandal. Diese Praxis rieche nach „Haushaltsschummelei“, da die Bundesregierung wie ein Privatunternehmer agiere, der auf Kosten der Beschäftigten Geld sparen wolle.

 


  •    Kritik an geplanter Fusion von BKA und Bundespolizei

Nach eingehender Prüfung der Vorschläge der so genannten „Werthebach-Kommission“, die eine Fusion von Bundespolizei und Bundeskriminalamt vorsehen, hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bundesinnenminister Thomas de Maizière aufgefordert, die Pläne zu begraben und die Diskussion zu beenden.

Auf einer Pressekonferenz am Donnerstag, 3. Februar 2011 in Berlin, an der auch die Vorsitzenden der GdP-Bezirke Bundeskriminalamt, Jürgen Vorbeck und Bundespolizei, Josef Scheuring, teilnahmen, betonte der GdP-Bundesvorsitzende Bernhard Witthaut: "Die sachlichen Einwände von Sicherheitsexperten, Personalvertretungen, Landesinnenministern und ehemaligen BKA-Präsidenten darf der Bundesinnenminister nicht einfach vom Tisch wischen."

Das Vorhaben des Bundesinnenministers, so Witthaut weiter, rufe erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hervor. "Die Mütter und Väter unserer Verfassung hatten aufgrund der geschichtlichen Erfahrungen keine zentrale Polizeigewalt im Sinn. Aus diesem und anderen guten Gründen ist Polizei Ländersache. Eine derart mächtige Behörde auf Bundesebene hätte gegen so viele mentale und sachliche Schwierigkeiten anzukämpfen, das ihre Effizienz schon im Vorhinein fraglich erscheint.“

Sowohl die Bestandsaufnahmen als auch die Schlussfolgerungen der Werthebach-Kommission seien höchst umstritten. Witthaut: "Ein Sicherheitsgewinn ist nicht absehbar.“ Zudem seien 50.000 Beschäftigte der Polizei, die von einer solchen Fusion unmittelbar betroffen seien, völlig überrascht worden.

Als gravierendsten Mangel des Berichts der Werthebach-Kommission wertet die Gewerkschaft der Polizei den "völlig unsensiblen Umgang mit der Verfassung.“ Witthaut: "Nach dem Grundgesetz hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei sowie die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes.

Durch die Kompetenzerweiterung, die sich aus dem novellierten BKA-Gesetz ergibt, ist dem BKA zwar ein präventives Tätig werden im Inland zugewiesen worden, allerdings eben nur in den bekannten drei besonderen Fällen, nämlich: Wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, wenn eine Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde noch nicht erkennbar ist und wenn die oberste Landesbehörde um das Tätig werden des BKA ersucht. Die Fusion von BKA und Bundespolizei würde aus zwei Behörden mit unterschiedlichen Aufgaben jedoch eine Behörde mit unter Umständen außerordentlich weitreichenden Kompetenzen machen.“

Im Übrigen bezweifelt die GdP, dass die Länder diesem Vorhaben zustimmen würden. Witthaut: "Wenn das BKA eine Säule in einer rund 50.000 Beschäftigte umfassenden Polizeibehörde des Bundes wäre, hätte diese Polizeibehörde sowohl die gesetzlich als auch die operativen Möglichkeiten, ohne wesentliche Unterstützung und damit Einbindung der Länderpolizeien aktiv zu werden." Der Weg nach Karlsruhe, so die GdP, sei damit vorgezeichnet.