Grundeinkommen * Hartz IV verfassungswidrig * Proteste gegen Zeitarbeit * Stuttgart 21 * Vertrauensverlust der Polizei Drucken
Geschrieben von: Baraka   
Donnerstag, den 24. Februar 2011 um 23:12 Uhr
  •    Grundeinkommen gegen Arbeits- und Wachstumszwang

Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) bricht mit der gegenwärtigen "Logik" des Arbeits- und Wachstumszwanges, schreibt Robert Ulmer für das Netzwerk Grundeinkommen. Je überflüssiger die Arbeit sei, desto intensiver sei auch der Zwang, Arbeit zu "schaffen", und desto intensiver der Zwang, ökonomisches Wachstum zu initiieren.

Ein BGE in einer die Existenz sichernden Höhe werde sich angebotsseitig bremsend auf das Wirtschaftswachstum auswirken. Dies liege auch daran, weil der gegenwärtige indirekte Arbeitszwang wegfalle. Im Bereich der Nachfrage werde das BGE den Rückgang der Konsumnachfrage aufgrund zunehmender Prekarisierung beenden. Besonders die Erhöhung der niedrigen Einkommen durch ein BGE für alle werde die Konsumnachfrage stärken.

Motor für ökonomisches Wachstum sei auch ein Konsum, der aus Frustration über ein entfremdetes und leidvolles Arbeitsleben geschieht. Daher diene der Konsum gegenwärtig kompensatorischen Bedürfnissen. Mit einem BGE in ausreichender Höhe können Menschen dagegen einen schonenden Umgang mit sich selber als Arbeitskraft pflegen. Sie könnten entscheiden, welche Tätigkeiten sie sich zumuten wollen oder nicht und welche persönlichen Perspektiven ihnen ein Job bietet.



  •    Verfassungswidriges Hartz IV-Gesetz

Am Freitag soll das neue Hartz IV-Gesetz durch den Bundestag abgesegnet werden. Es sei skandalös, dass die SPD wider besseren Wissens einer nicht verfassungskonformen Regelleistungsbestimmung zustimmen will, so die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Katja Kipping. Die Abstimmung zur Frage des Existenzminimums sei eine Grundrechtefrage, die durch den Bundestag durchgepeitscht werden solle, so Kipping.

Den Abgeordneten seien Informationen zu den zu beschließenden Regelungen durch die Bundesregierung vorenthalten worden. "Im gestrigen Ausschuss für Arbeit und Soziales verweigerte der parlamentarische Staatsekretär Hans-Joachim Fuchtel (CDU) jede Erklärung zu den Formulierungen, die die Bundesregierung in den Vermittlungsausschuss zur Entscheidung einbrachte.

Damit ist den Abgeordneten zur Abstimmung am Freitag im Bundestag unklar, wieso die 3 Euro Regelleistungserhöhung zum 01.01.2012 nicht sofort erfolgt, zuzüglich zu den geplanten 5 Euro." Die Abgeordneten, die über die Umsetzung eines Grundrechts befinden sollen würden von Union, FDP und SPD zu Statisten in einem unerträglichen Politiktheater abgestempelt, so Kipping.

"Im Windschatten des Bund-Länder-Geschachers über die Hartz IV-Reform wurden weitere Gemeinheiten beschlossen, die bislang ungenannt geblieben sind. Dazu gehört, dass die Hartz IV-Parteien, CDU/CSU, SPD und FDP bedürftigen erwachsenen Behinderten ein Fünftel des Regelsatzes streichen wollen", erklärt Katja Kipping.

"Die von Schwarz-Gelb neu eingeführte Regelbedarfsstufe 3 sieht vor, dass erwachsene Hilfebedürftige, die mit anderen Erwachsenen zusammenleben, auch dann nicht den vollen Regelsatz bekommen, wenn sie mit diesen keine Bedarfsgemeinschaft bilden. Konkret betroffen von der Regelung sind Menschen, die womöglich gerade aufgrund ihrer Behinderung bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben. Sie bekommen nicht den vollen Regelsatz, sondern nur noch 80 Prozent. Das sind 68 Euro weniger als bisher.

Im Vermittlungsausschuss hat man sich zwar auf eine wohlklingende Protokollnotiz verständigt: ‚Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft.‘ Diese Erklärung ist jedoch nichts wert, da es keinerlei Terminfestlegung dafür gibt.

Inzwischen deutet sich an, dass die Überprüfung erst mit der nächsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erfolgen soll, also erst in mehreren Jahren. Im Klartext bedeutet diese Notiz: Schwarz-Gelb und die SPD verzichten bewusst darauf, die Verschlechterung im Gesetz zu streichen. Damit bekommen bedürftige Behinderte ein Fünftel gestrichen.

Dass der gesamte Hartz IV-Kompromiss eine Farce ist, die vor dem Bundesverfassungsgericht keine Chance haben wird, zeigen im Übrigen schon Medienberichte über Berechnungen des Stromvergleichsportals check24.de, nach denen die realen Stromkosten auch nach der Regelsatzerhöhung um bis zu 35 Prozent über dem dafür vorgesehenen Satz liegen werden.

Die Betroffenen werden dadurch gezwungen sein, Geld für die Begleichung ihrer Stromrechnung auszugeben, dass ihnen dann anderer Stelle schmerzlich fehlen wird. Ihre Stromkosten senken können sie nicht, weil sie sich eine stromsparende Waschmaschine oder einen stromsparenden Kühlschrank einfach nicht leisten können."



  •    Bundesweite Proteste gegen Zeitarbeit

Am Donnerstag protestierten bundesweit Arbeitnehmer in über tausend Unternehmen. Hintergrund war ein bundesweiter Aktionstag gegen Leiharbeit und prekäre Beschäftigung. "Wir müssen verhindern, dass immer mehr Menschen, die arbeiten, arm werden, dass sie ungleich behandelt werden, dass sie zu Arbeitnehmern zweiter Klasse degradiert werden", sagte DGB-Chef Michael Sommer in der Frankfurter Rundschau.

Es könne nicht sein, dass Leiharbeiter für die gleiche Arbeit ein Drittel bis zur Hälfte weniger Lohn bekommen. Die Gewerkschaften fordern die Abschaffung der Leiharbeit. Der Gewerkschaftsvorsitzende Berthold Huber sagte in Braunschweig, dass Unternehmen, die zunehmend auf Werkverträge und befristete Jobs setzten, seiner Meinung nach einen "Sabotagekurs" fahren würden.

Mit prekärer Beschäftigung könne man vielleicht für kurze Zeit den Kostenwettlauf gewinnen, "im Innovationswettbewerb werden diese Firmen aber dauerhaft verlieren." Mit den bundesweiten Arbeitsniederlegungen und Kundgebungen wollten sich die Arbeitnehmer mit ihren Kollegen aus der Zeitarbeit solidarisch zeigen.



  •    Stuttgart 21 – Klüngelprojekt?

Beim Bahnhofs-Projekt Stuttgart 21 geht es ausschließlich um Milliardengewinne, die gewisse Herren witterten. Dies sagte der ehemalige Bahnhofsleiter Egon Hopfenzitz, berichtet "Tagblatt.de". Diese "gewissen Herren", die einst S 21 in die Welt setzten, seien alle keine keine Eisenbahner, aber "alle in der gleichen Partei".

Als Drahtzieher des Bahnhofsprojektes vermutet Hopfenzitz die Bauherrengesellschaft ECE geht, in der Stuttgarts jetziger OB Wolfgang Schuster und die baden-württembergische Verkehrsministerin Tanja Gönner als Beiräte fungierten. Für ihn stelle sich die Frage, warum ein leistungsfähiger, mit siebzehn Gleisen ausgestatteter, pünktlicher Großstadt-Bahnhof in einen Kellerbahnhof verwandelt werden solle.

Der ehemalige Bahnhofsleiter habe während seines Vortrages viele Bilder gezeigt und Tricksereien bei den Werbegrafiken enthüllt. Er sei "Lügenberichten" über vertaktete Fahrpläne nachgegangen und habe alles, was über reduzierte Fahrzeiten oder über "deutliche Kapazitätssteigerungen" in Umlauf gebracht worden sei, als Propaganda entlarvt. Es gebe ein unter Verschluss gehaltenes Gutachten, in dem die Infrastruktur des geplanten Bahnhofs als zu knapp bemessen bezeichnet werde.



  •    Korruptionsverdacht bei Hamburger Baufirma

Beim Hamburger Baukonzern Imtech laufen Ermittlungen aufgrund des Verdachts der Korruption und Bestechung. Dies berichtet das Handelsblatt. Die Vorgänge sollen sich beim Umbau der Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt ereignet haben. Von den Vorwürfen seien verschiedene leitende Angestellte des Baukonzerns betroffen, die ihre Stellung ausgenutzt haben sollen. Die Bank hatte ihre Zentrale, die "Zwillingstürme" in Frankfurt für 200 Millionen Euro renovieren lassen.

 


  •    Vertrauensverlust der Polizei

Auf dem 14. Europäischen Polizeikongress in der vergangenen Woche stellte der Direktor der Europäischen Grundrechteagentur (FRA) eine europaweite Erhebung zu Polizeikontrollen und Diskriminierung von Minderheiten vor. Diese habe deutliche Hinweise auf einen starken Vertrauensverlust gegenüber der Polizei ergeben. Dies berichtet die Amnesty International-Initiative "Mehr Verantwortung bei der Polizei".

FRA-Direktor Morten Kjaerum habe in seinem Vortrag deutlich gemacht, dass Polizeiarbeit nur erfolgreich sein kann, wenn Menschenrechte umfassend geachtet und mitgedacht werden. Er habe anhand einer aktuellen Studie der FRA (PDF, 332kb) gezeigt: In Europa haben ethnische Minderheiten kein Vertrauen in die Polizei.

Von 23.500 zu Diskriminierung befragten Minderheitenvertretern in Europa gaben 83 Prozent an, schon einmal Opfer rassistischer Übergriffe geworden zu sein – ohne dies aber der Polizei zu melden. Als Grund dafür gab jeder Zweite an, dass es an Vertrauen gegenüber der Polizei mangele. Die Wahrnehmung, durch Polizeikontrollen schikaniert zu werden, war für die Hälfte der Roma und rund ein Drittel der Nordafrikaner in Europa ausschlaggebend für dieses mangelnde Vertrauen in die Polizei, so Morten Kjaerum bei seiner Vorstellung der Studie.

Um die Standards polizeilicher Arbeit zu verbessern, sei eine breiter angelegte Menschenrechtsbildung in der Aus- und Fortbildung der Polizisten unerlässlich. Amnesty International fordert in der aktuellen Kampagne "Mehr Verantwortung bei der Polizei" unter anderem auch, dass das Thema Menschenrechte verpflichtend für die Fortbildung der Polizisten eingeführt wird. Bisher sei dies nicht der Fall.

Um Vertrauen in der Bevölkerung zurück zu gewinnen müsse die Polizei anfangen, sich kritisch mit Themen wie dem sogenannten "ethnic" oder "racial profilings" bei Polizeikontrollen oder der Korpsgeist-Problematik zu beschäftigen. Auch müsse der Staat sicherzustellen, dass Ermittlungen gegen die Polizei unmittelbar, unabhängig und umfassend durchgeführt werden können. Darauf habe auch auch der Europäische Menschenrechtskommissar,Thomas Hammarberg in einem Brief an den deutschen Innenminister gedrängt. In Deutschland sei dies zu häufig nicht der Fall.

Sowohl die von der Amnesty-Kampagne geforderte Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wie auch unabhängige Untersuchungsmechanismen würden das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei fundamental stärken und somit die Grundlage für eine wirksame Polizeiarbeit verbessern. Auch die Polizei sei essentiell auf ein Vertrauensverhältnis zu der Bevölkerung angewiesen. Denn wenn sich Menschen aus Misstrauen nicht an die Polizei wenden, könne die Polizei auch ihre eigentliche Aufgabe – die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und Kriminalität vorzubeugen und zu bekämpfen – nicht bewältigen.



  •    Volksbegehrensreform in Brandenburg

Volksbegehren und Volksentscheide sollen in Brandenburg vereinfacht werden – so der Vorschlag zweier Gesetzentwürfe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die am heutigen Donnerstag (24. Februar) im Brandenburger Landtag beraten werden. "Wir begrüßen den Vorstoß der Grünen für mehr direkte Demokratie. Die Sozialdemokraten zeigen sich jedoch nicht gerade reformwillig.

Ganz anders die SPD in Nordrhein-Westfalen. Sie will gemeinsam mit dem grünen Koalitionspartner die Mitbestimmung der Bürger deutlich erleichtern. Die Brandenburger SPD sollte sich an ihrer rheinischen Schwester ein Vorbild nehmen und nicht länger auf der Reform-Bremse stehen", sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.

"Besonders die sogenannte Amtseintragung bringt Volksbegehren zu Fall. Brandenburg ist das einzige ostdeutsche Bundesland, das seine Bürger für eine Unterschrift unter ein Volksbegehren aufs Amt zwingt. In Nordrhein-Westfalen soll künftig auch die freie Sammlung von Unterschriften erlaubt sein." Mehr Demokratie hat einen Aufruf für eine umfassende Reformen in Brandenburg gestartet.

Die Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Abstimmungsgesetzes und der Landesverfassung sehen vor, die freie Unterschriftensammlung bei Volksbegehren zu erlauben. Demnach könnten Bürgerinnen und Bürger ein Volksbegehren künftig auch außerhalb von Amtsstuben unterzeichnen. Zudem soll die Frist zur Unterschriftensammlung beim Volksbegehren von vier auf sechs Monate verlängert werden und auch Volksbegehren mit weitreichenden finanziellen Auswirkungen sollen erlaubt sein.

"Finanzrelevante Volksbegehren sind bereits in Berlin, Bremen, Sachsen und Hamburg zugelassen, wo man gute Erfahrungen damit gemacht hat", so Efler. Lediglich das Haushaltsgesetz selbst soll von Volksbegehren ausgenommen bleiben, um die Budgethoheit des Brandenburger Landtages zu wahren.

Auch die Regelungen beim Volksentscheid will Bündnis 90/Die Grünen reformieren. Bisher galt in Brandenburg ein 25-prozentiges Zustimmungsquorum für Volksentscheide über Gesetzesänderungen. Demnach müssen bei einem Volksentscheid mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten in Brandenburg mit "Ja" stimmen, damit der Volksentscheid gültig ist.

"Bayern, Hessen und Sachsen verzichten bereits auf ein Quorum bei Volksentscheiden über Gesetzesänderungen. Brandenburg sollte nachziehen", so Efler. Eine Zusammenlegung von Volksentscheid und Wahl soll nach dem Vorschlag der Grünen künftig dann erfolgen, wenn zwischen dem 60. und 180. Tag nach Zustandekommen des Volksbegehrens eine Wahl stattfindet. Bei Volksentscheiden über Verfassungsänderungen soll das Zustimmungsquorum von 50 auf 25 Prozent gesenkt werden.

Um eine ausgewogene und vollständige Information der Bürgerinnen und Bürger vor dem Volksentscheid zu gewährleisten, will Bündnis 90/Die Grünen ein sogenanntes Abstimmungsheft nach Schweizer Vorbild einführen. Jeder Haushalt bekäme dann vor der Abstimmung eine Broschüre zugeschickt, in der neben allen Informationen zum Volksentscheid auch die Argumente der Pro- und Kontra-Seite in gleichem Umfang dargestellt werden.

Die Volksgesetzgebung auf Landesebene umfasst drei Stufen, die Volksinitiative (20.000 Unterschriften in einem Jahr), das Volksbegehren (80.000 Unterschriften in vier Monaten, Amtseintragung) und den Volksentscheid (25-Prozent-Zustimmungsquorum bei einfachen Gesetzen, 50-Prozent-Zustimmungsquorum und Zweidrittel-Mehrheit bei Verfassungsänderungen). Bisher wurden in Brandenburg 35 Volksinitiativen und acht Volksbegehren gestartet. Keines der Volksbegehren war erfolgreich. Folglich gab es auch noch nie einen von Bürgern initiierten Volksentscheid.


 

  •    Kindesmissbrauch

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat einen schweren Fall von Kindesmissbrauch aufgedeckt. Zwei Männer sollen sich an mehreren Kinder vergangen, die Taten gefilmt und ins Internet gestellt haben. Gegen die beiden Personen beginnt am ersten März der Prozess vor dem Landgericht Baden-Baden wegen der Vorwürfe.

Beide Männer, ein 59-jähriger aus Rastatt und ein 38-jähriger aus Sachsen gaben sich als Kindermodelfotografen aus, und standen in Kontakt mit weiteren vermeintlichen Kindermodelfotografen, von denen sich zwei in Deutschland sowie einer in der Schweiz in Untersuchungshaft befinden.

Angesichts der festgestellten Tatmuster warnt das BKA in diesem Zusammenhang vor unseriösen Modelagenturen und Fotografen. Eltern, die ihren Kindern eine Modelkarriere ermöglichen wollen, sollten bei der Auswahl der Agenturen und Fotografen Vorsicht walten lassen. Der 59-jährige Angeklagte soll seit Anfang 2008 seine damals erst neunjährige Stieftochter schwer sexuell missbraucht haben und Bilder des sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter auf Internetseiten verschiedener Modelagenturen veröffentlicht haben.

Daraufhin sollen auch andere "Fotografen" den Angeklagten kontaktiert haben, um das Mädchen ebenfalls fotografieren und missbrauchen zu können. Für den Missbrauch seiner Stieftochter soll der Angeklagte einen zusätzlichen Geldbetrag verlangt haben. Die Anklage gegen den Stiefvater beinhaltet außerdem Tatvorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs von zwei weiteren Mädchen. Davon war eines zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt erst fünf Jahre alt.

Der zweite vor dem Landgericht angeklagte 38-jährige Mann soll bei einem Fotoshootingtermin zunächst Aufnahmen vom schweren sexuellen Missbrauch des 59-Jährigen an seiner Stieftochter gemacht und sich anschließend selbst an dem Mädchen vergangen haben. Der 38-jährige Angeklagte wollte laut Staatsanwaltschaft zudem in Thailand einen Porno in Auftrag geben, bei dem zwei Kinder vor laufender Kamera missbraucht und anschließend umgebracht werden sollten.

Da dem Mann der geforderte Preis aber zu hoch gewesen sei, habe er ein "kostengünstigeres und abgespecktes" Video erworben. Auf die Spur der Männer kam das Bundeskriminalamt (BKA) durch Missbrauchsbilder auf dem Rechner des 38-jährigen Angeklagten. Sein Computer war zuvor bei der Durchsuchung seiner Wohnung durch das Landeskriminalamt Thüringen sichergestellt worden.

Diese Ermittlungen gegen den 38-jährigen Angeklagten wegen Verbreitung von Kinderpornografie stehen im Zusammenhang mit einem Prozess vor dem Landgericht Darmstadt wegen Verbreitung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern.

Acht der neun Angeklagten wurden dort inzwischen in erster Instanz zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, in einem Fall mit anschließender Sicherungsverwahrung, verurteilt. Bei dem 59-jährigen Stiefvater handelt es sich um einen Arbeitslosen, bei dem 38-jährigen Angeklagten um einen Beamten der Arbeitsagentur in Sachsen.